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Ihr Besuch bei Orthopädieschuhtechnik Kroll

Ihr Weg zu Ihrem orthopädischen Maßschuh aus Buchholz

Unser Leitfaden für Ihren ersten Besuch

Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und was Sie von Ihrem ersten Besuch erwarten können. Falls Sie noch offene Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. 

Benötige ich ein Rezept vom Arzt?

Für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist ein Rezept notwendig. Wenn Sie ein Rezept haben, bringen Sie dieses bitte mit. Achten Sie darauf, dass ein Rezept bei gesetzlicher Krankenversicherung, nicht älter als 28 Tage alt sein darf. Natürlich können aber auch alle Leistungen privat bezahlt werden.
Wichtig: Sind Sie gesetzlich versichert, hierfür benötigen wir Ihre Gesundheitskarte zum Einlesen Ihrer Daten!

Brauche ich bei der Firma `Orthopädieschuhtechnik Kroll´ einen Termin?

Grundsätzlich ist ein Termin immer ratsam je nach Aufwand und Beratungsintensität. Um die Wartezeiten für Sie so kurz wie möglich zu halten, ist daher eine Terminplanung in unserem Hause hilfreich.

Welche Hilfsmittel übernehmen die Krankenkassen und wie oft dürfen diese in Anspruch genommen werden

Orthopädische Einlagen
Wenn Ihnen Ihr Hausarzt, Diabetologe oder Arzt für Orthopädie ein Rezept für therapeutische Einlagen ausgestellt hat, dann zahlen die Krankenkassen für bis zu 2 Paar Einlagen pro Jahr. Bei Kindern können es – je nach Fußwachstum – auch mehr sein. Dabei tragen die gesetzlichen Krankenkassen einen großen Teil der Kosten. Es bleibt Ihnen ein Eigenanteil, abhängig von der Art der gewünschten Einlagen.

Bandagen & Orthesen
Die Kosten für Bandagen und Orthesen auf Rezept übernehmen die Krankenkassen 1 x pro Jahr. Ein Eigenanteil ist zu zahlen, abhängig vom ausgewählten Modell.

Kompressionstrümpfe
Die Krankenkassen zahlen für bis zu 2 Paar Kompressionsstrümpfe pro Jahr. Dabei übernehmen sie die Kosten für medizinisch verordnete Kompressionsstrümpfe nahezu komplett. Es bleibt ein zu zahlender Eigenanteil, abhängig vom ausgewählten Strumpfmodell. Bitte beachten Sie hierfür dass das Anmessen der Strümpfe immer zur frühen Tageszeit vorgenommen werden sollte.

Orthopädische Schuhzurichtungen
Für die Erstversorgung mit orthopädischen Schuhzurichtungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für bis zu 3 Paar der verschriebenen Schuhkorrekturen im ersten Jahr. Für die Folgeversorgung tragen die Krankenkassen die Kosten für 2 Paar Schuhzurichtungen in jedem weiteren Jahr. Es bleibt ein Eigenanteil als Zuzahlung.

Orthopädische Maßschuhe
Werden Diabetes-Schutzschuhe vom Arzt verschrieben, dann übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Erstversorgung für 3 Paar Schuhe (1 x Straßenschuhe, 1 x Schuhe zum Wechseln, 1 x Hausschuhe) im ersten Jahr. Danach übernehmen die Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten für 1 Paar Straßenschuhe und alle vier Jahre 1 Paar Hausschuhe. Ein Eigenanteil ist jeweils zu zahlen.

Diabetiker-Versorgung und Diabetes-Schutzschuhe
Für Diabetiker übernehmen die Krankenkassen 2 Paar Einlagen pro Jahr. Es bleibt ein Eigenanteil zu zahlen.
Werden Diabetes-Schutzschuhe vom Arzt verschrieben, dann übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Erstversorgung für 3 Paar Schuhe (1 x Straßenschuhe, 1 x Schuhe zum Wechseln, 1 x Hausschuhe) im ersten Jahr. Danach übernehmen die Krankenkassen alle zwei Jahre 1 Paar Straßenschuhe und alle vier Jahre Hausschuhe. Pro Verordnung ist ein Eigenanteil zu zahlen.

Wie erreichen Sie unser Geschäft?

Egal ob Sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind oder mit dem Auto fahren, Sie kommen einfach und ohne lange Parkplatzsuche zu uns.
Unser Unternehmen befinden im sich im schönen Kabenhof, welcher sich als Park- und Geschäftshaus präsentiert.
Sie fahren bequem ins großzügige Parkhaus und stellen Ihren Wagen auf einen der 450 Parkplätze ab. Als unser Kunde profitieren Sie von dem Privileg, die Erste Stunde im Kabenhof frei zu parken. Bitte lassen Sie hierfür Ihren Parkschein einfach während Ihres Besuches bei uns stempeln.
Für Rollstuhlfahrer bietet der Kabenhof auf allen Parkebenen die Nutzung von zwei Fahrstühlen.
Ist Ihnen die Anreise mit dem Auto zu stressig, dann nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Buslinie 4102 hält direkt neben unserer Geschäftstür.
Sollten Sie von Außerhalb kommen und die Anreise mit der Bahn planen, ist auch dies kein Problem. Der Bahnhof Buchholz i. d. Nordheide liegt in fußläufiger Umgebung hinter dem Kabenhof und ist bequem, schnell und ebenfalls geliftet zu erreichen.

Wieviel Zeit muss ich mitbringen?

Der Zeitaufwand ist unterschiedlich bemessen. Je nach Versorgungsart benötigen wir zwischen 20-90 Minuten. Bei Erstversorgungen nehmen wir uns für die Erfragung der potenziellen relevanten Informationen ausreichende Zeit und besprechen und planen die Versorgung mit dem Kunden.

Muss ich als Kunde eine Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte unterscheiben?

Im Rahmen des Datenschutzes ist es vorgesehen, dass unsere Kunden einer Weitergabe Ihrer Daten an externe Dritte zustimmen müssen. Das können beispielsweise Krankenkassen Steuerberater oder andere Dienstleister sein.

Kann ich mit Karte zahlen?

Ja, wir verfügen über ein Kartenlesegerät und nehmen EC-Zahlungen entgegen.

Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten?

Rufen Sie uns an – wir besprechen Ihre offene Frage direkt.
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